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Gerichtsinterne und gerichtsnahe Mediation
Harald Walther über seine Erfahrungen als „mediierender Richter“
Natürlich muss ein Richter Recht sprechen und ist nicht als Mediator tätig. Doch in seinem Vortrag machte der Richter am Verwaltungsgericht Darmstadt, Harald Walther, deutlich, dass er durch die Art, wie er den Mandanten und Rechtsanwälten begegnet, Einfluss auf die Verhandlungsatmosphäre ausüben kann. „Die Justiz kann sich nicht aufgeben durch Freundlichkeit“, so Walther, doch das aus eigener Tasche finanzierte Wasser und eine positive Grundhaltung veränderten die Einstellung der Konfliktparteien. Seine berufliche Zufriedenheit sei vor allem davon abhängig, wie er als Schlichter tätig werden könne und auch sprachlich näher an den Menschen sei. Bei einem Streit um eine Abiturnote, den Richter nicht bearbeiten wollten, näherte er sich sprachlich der Mediation an. Dies war für ihn eine prägende Erfahrung, über die er in einem Aufsatz in der ZKM 2006 berichtete. Empathie zu zeigen, war für ihn neu in diesem Beruf. Auch die Vorteile der Visualisierung während eines Prozesses waren eine Erkenntnis aus der Mediationsausbildung.
Der frei gehaltene, mit Humor und kritischen Nachfragen gewürzte Vortrag, führte den rund 35 TeilnehmerInnen einen alles andere als trockenen Juristen vor Augen.
In seinem Aufsatz „Richter als Mediatoren – ein Modellprojekt in der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit“ schildert Walther wie in seinem Vortrag die Anfänge der Mediation in den Gerichten und wie Mediation für Richter zum Tool wurde. Nach wie vor beschäftigt er sich in der Begleitforschung mit dem Verhältnis zwischen Gericht und Mediation. Zurzeit werden dazu Fragebögen ausgewertet.
Als Lehrbeauftragter verzeichnet Walther eine steigende Nachfrage bei jungen KollegInnen. „Zum ersten Mal befinden sich Richter in einer Wettstreit-Situation, zum ersten Mal erhalten sie Konkurrenz, gegen die sie sich wappnen möchten“, vermutet er. Im Moment sind etwa 700 von insgesamt 20 000 RichterInnenmediatorisch aktiv, so Walther. Ob die RichterInnen die gerichtsinterne Mediation auch anwenden, hängt von der Mediationsfreundlichkeit der Oberlandesgerichtspräsidenten ab. Die Gerichte haben den Vorteil, dass sie für Mediation werben und diese kostenfrei anbieten können. Walther spricht hier von einer Wettbewerbsverzerrung, denn viele Richter erfüllten nicht die Ausbildungsstandards des Bundesverbandes Mediation. Eine Statistik, die den Zeitraum zwischen 2004 und 2007 abdeckt, zeige jedoch, dass Richter den Mediatoren keine Fälle wegnehmen, obwohl an jede neu eingehende Klage ein Informationsblatt zum Mediationsverfahren angeheftet wird. Er fordert auch eine Ausbildung in Mediation bei den Verwaltungsangestellten.
Ob der Richter als Mediator anerkannt werde, hängt für Walther von der Frage nach der Vertraulichkeit ab. Kann Mediation überhaupt im staatlichen Umfeld stattfinden, wenn es um Beamtenrecht oder Ausschreibungsvorschriften geht? Auch wenn es Mediatoren manche Vorteile bringe, kein Jurist zu sein, wolle er ein Bewusstsein dafür schaffen, dass die juristischen Vorgaben bedacht werden sollten. Mit diesen Fragen und Anregungen begann eine lebhafte Diskussion mit den Anwesenden.
Christine Oschmann
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